Umsatzsteigerung | Qualitätsmanagement
Eine grosse Problematik im Handwerks- und Baubereich stellt immer
wieder die Qualitätssicherung dar. Ein Problem für den jeweiligen
Auftraggeber, weil er auf gute Qualität und Leistung hofft - ein Problem
für den Auftragnehmer, weil der nur dann sein Geld bekommt, wenn er die
vertraglich vereinbarte Qualität liefert. Was
liegt also näher, als sich mit diesem Punkt zu beschäftigen und für
unsere Miteigentümer eine Lösung anzubieten.
Bereits
bei der Bewertung von Auftragswerten und Übernahmepreisen von Aufträgen
und Projekten nutzen wir die neutrale Begutachtung der DEKRA. So auch
hier. Zu besonderen Konditionen für Partner können
künftig in den Verträgen Qualitäts- und Zahlungssicherheiten eingebaut
werden. Zum Beispiel die fixe Vereinbarung, dass eine Abschlagzahlung
nur dann fällig ist, wenn die DEKRA die Qualität geprüft und für gut
befunden hat - und dass die Zahlung dann auch wirklich fällig und
zahlbar ist, ohne dass Kunstgriffe aus der VOB wirken können.
Aktualisiert (Mittwoch, 21. Juli 2010 um 15:47 Uhr)


