Selbstverpflichtung

Das Unternehmen und die Berater unterliegen bestimmten Selbstverpflichtungen, deren Einhaltung regelmässig und umfangreich kontrolliert wird:
  • Honorarteilung
    Innerhalb der ACRE GmbH & Co. KG besteht für Gemeinschaftsaufträge eine generelle Absprache der Honorar- oder Gewinnteilung. Wenn Berater über mögliche oder machbare Geschäfte und Aufträge sprechen, können daraus Gemeinschaftsaufträge entstehen. Indem der eine Berater einen potentiellen Mandanten und der andere Berater der passende Berater ist oder einen solchen vermittelt. Oder indem eine Beratungsleistung aus Kompetenzmangel an den anderen Berater abgegeben wird. Oder weil die Beratung zeitlich oder regional nicht passt. Es gibt diverse Gründe. In all diesen Fällen gilt: Der aktive Berater erhält 80%, der inaktive Berater 20% des Honorar- oder Gewinnumsatzes. Analog gilt dies für die Gesellschaft selber.
  • Soziales Engagement
    Die ACRE GmbH & Co. KG selber und alle Berater verpflichten sich, 10% der Honorare der durch die Kooperation mit und innerhalb der  ACRE GmbH & Co. KG entstandenen Zusatzaufträge für soziale, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu spenden. Die Auswahl der entsprechenden Projekte bleibt dem einzelnen Berater überlassen und die ACRE GmbH & Co. KG hat hierbei zwar ein Vorschlags- aber kein Bestimmungsrecht. Selbstverständlich wird diese Selbstverpflichtung und die Umsetzung der Verpflichtung als Werbemassnahme für Imagetransfer genutzt.

  • Qualitätskontrolle
    Alle Berater erklären sich damit einverstanden, dass deren Arbeit durch die ACRE GmbH & Co. KG mit geeigneten Massnahmen nachvollzogen und kontrolliert wird, so dass ein definierter Qualitätsanspruch nachhaltig befriedigt wird.

  • Ethische Grundgedanken
    Zu den ethischen Grundgedanken aller Berater und der ACRE GmbH & Co. KG gehören die Respektierung und Realisierung so genannter Alter Werte im Hinblick auf Moral, Loyalität und Gemeinsinn. Schon dadurch wird die Art der Akquise und die Art der Dienstleistung entscheidend geprägt, was durchaus zu einem Unterscheidungsmerkmal zu vielen anderen Dienstleistern geworden ist. Beratungen und Beteiligungen in Zusammenhang mit Projekten oder Firmen oder Personen, die ethisch nicht vertretbare oder ethisch fragwürdige Unternehmungen betreiben, werden generell abgelehnt. Grundsätzlich abgelehnt werden Beratungen und Beteiligungen im Bereich der Tierverwertung und bei Geschäften mit Standorten in oder Zulieferungen aus diktatorisch geführten Staaten. Die Zusammenarbeit mit Sekten oder sektenähnlichen Organisationen ist generell und in allen Formen ausgeschlossen.

 

Aktualisiert (Mittwoch, 08. Dezember 2010 um 12:13 Uhr)

 

Ehrencodex


Art. 1
Treuepflicht und Stillschweigen

Berater agieren ausschliesslich in Vertretung des Mandanten, es sei denn, dass er als neutraler Gutachter beauftragt wurde. Er berät unabhängig und sucht nach den besten Lösungen für seinen Mandanten. Er ist ausdrücklich verpflichtet, über ihm zuteil werdende Informationen nicht zu anderen, als den vereinbarten Zwecken zu nutzen. Er verfolgt auch keine anderen, als die mit dem Mandanten vereinbarten Ziele.

Art. 2
Tätigkeit

Der Berater erbringt eine kompetente, nutzbringende und praxisorientierte Leistung. Dabei orientiert er sich an den individuellen Verhältnissen des Mandanten und an dessen Bedarf. Er leistet in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe und diese erfolgt primär dort, wo interne Hilfe nicht ausreichend ist oder sinnvoll erscheint. Sein Beratungsziel ist es, die Selbständigkeit des Unternehmens zu fördern.

Er ist zudem verpflichtet umgehend den Mandanten in dem Fall zu informieren, wenn er erkennt, dass er durch seine eigenen Möglichkeiten die vereinbarten Leistungen nicht erbringen oder im vereinbarten Zeitrahmen nicht erbringen kann. Er empfiehlt in diesem Fall dem Mandanten einen anderen Berater aus dem Kreis der ArGe UniCatalyst, Die Krisenmanager & Associates GbR oder ACRE GmbH & Co. KG

Der Berater rechnet generell keine Leistungen ab, die er nicht erbracht hat.

Aktualisiert (Mittwoch, 08. Dezember 2010 um 12:08 Uhr)

 

Consulting | Strategie


Unser Anforderungsprofil an Partner | Ihr Qualitätsanspruch an uns

Definition Managementberater Strategie

Strategieberater sind Berater, die den Unternehmer bei Fragen der grundsätzlichen Ausrichtung der Unternehmenspolitik beraten. Im Vordergrund steht das Erkennen von Chancen und Risiken für den Mandanten, die Erkennung und Steuerung primärer Erfolgsfaktoren,sowie das Identifizieren von Ursache-Wirkung-Zusammenhängen und deren strategischer Bedeutung. Bedeutend bei der strategischen Beratung ist, dass die Beratung besonders starke Auswirkungen hat, weil deren Ergebnisse stets mit einer zeitlichen Verzögerung erfolgen und dann nur noch schwierig zu verändern sind.

Im Vordergrund der Strategieberatung steht nicht die Organisation des Tagesgeschäftes, die der einzelnen Prozesse, Aspekte oder Abteilungen. 

 

Anforderungsprofil

 

  • Branchenspezialisten und Generalisten
  • Sehr gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • Sehr hohe analytische Kompetenz
  • Grosse Fähigkeit, Probleme zu identifizieren
  • Methodenkompetenz sehr ausgeprägt
  • Ausgeprägte Bilanz- und Buchhaltungskenntnisse

 


Aktualisiert (Donnerstag, 22. Juli 2010 um 12:59 Uhr)

 

Consulting | Marketing


Unser Anforderungsprofil an Partner | Ihr Qualitätsanspruch an uns

Definition Managementberater Marketing

Generalist mit Spezialisierung auf die marktorientierte Ausrichtung deszu beratenden Unternehmens. Ziel der jeweiligen Beratung ist es, bestehende Märkte zu sichern, neue Märkte zu öffnen und Stärkung der Fähigkeit, auf Marktveränderungen rasch zu reagieren.

Anforderungsprofil

  • Auch theoretisch profunde Kenntnisse über Produkt- und Sortimentsgestaltung
  • Beherrschung der üblichen Analysemethoden und Marketinginstrumente
  • BWL-Studium, Schwerpunkt Marketing oder entsprechende Berufserfahrung
  • Statistikkenntnisse

Aktualisiert (Donnerstag, 22. Juli 2010 um 12:59 Uhr)

 

Consulting | Finanzen


Unser Anforderungsprofil an Partner | Ihr Qualitätsanspruch an uns

Definition Managementberater Finanzen

Professioneller Berater mit Spezialkenntnissen über Unternehmensfinanzierungen. Fokus der Beratung ist die Sicherstellung jederzeitiger Liquidität des zu beratenden  Unternehmens, die Erreichung einer gesunden und angemessenen Finanzierungsstruktur mit Beratungssegmenten über Finanzierungsarten, alternative Finanzierungsformen sowie das Erkennen und Beheben finanzieller Risiken in Zusammenhang mit der Optimierung der bestehenden Finanzierungsstruktur.

Anforderungsprofil

  • Sehr gute Kenntnisse der Finanzierungsinstrumente
  • Sehr gute Kenntnisse der Finanzierungskonzeption
  • Sehr gute Kenntnisse von Finanzierungsprogrammen und Alternativen
  • Verhandlungsgeschick

Aktualisiert (Donnerstag, 22. Juli 2010 um 13:00 Uhr)

 
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